Unsere digitale Fahrtenbuch Software ist rechtlich ordnungsgemäß im Sinne des Gesetzes
Schlagen auch Sie die richtige Richtung ein!
Unsere Fahrtenbuch Software (elektronisches bzw. digitales Fahrtenbuch) entspricht den in Abschnitt 31 Abs. 7 LStR und H118 (Fahrtenbuch) EstH 1994 gestellten Anforderungen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in drei Entscheidungen (09.11.2005 VI R 27/05, 16.11.2005 VI R 64/04, 16.03.2006 VI R 87/04) mit der Frage des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs auseinandergesetzt.
Auf Grund der neuen Rechtsprechung, kann jeder Datensatz editiert werden, dies wird aber im Programm mit Datum und den vorgenommen Änderungen kenntlich gemacht. Der alte Datensatz wird als storniert gekennzeichnet und der überschriebene Datensatz wird anschließend als Korrekturdatensatz eingefügt.
Damit entsprechen wir den Forderungen der aktuellen Rechtsprechung
Programmbeschreibung in der Übersicht
- Erstellen Sie Ihr Fahrtenbuch mit wenigen Mausklicks.
- Das Fahrtenbuch kann mit oder ohne Einzelnachweis (LStR 38) geführt werden
- Die Software berechnet automatisch die Reisekostenpauschale (LStR 39)
- Einfache Zuordnung in die steuerrechtlich relevanten Fahrtarten
- Automatische Eingabekorrektur dank Plausibilitätskontrolle (Zeit, Datum, Kilometer)
- Es bestehen umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten nach Zeitraum, Ziele oder Fahrtarten
- Zeitlich begrenzte Auswertungen z. B. monatlich sind möglich
- Zusätzlich können die Kfz-Kosten erfasst werden. Die Auswertung erfolgt nach Kosten pro km, pro Tag und monatlich
- Im Programm sind umfangreiche Erläuterungen der aktuellen Rechtsgrundlagen enthalten
- Durch den Einsatz des Fahrtenspeichers und intelligenten Comboboxen können wiederkehrende Fahrten / Eintragungen einfach mit einem Mausklick erfasst werden. Automatische Ergänzung bekannter Angaben.
- Die Daten vorhandener Fahrten können in neue Fahrten übernommen werden. Rückfahrten können mit einem Mausklick automatisch erfasst werden
- Integrierte Funktion zur Datensicherung auf gewünschtes Laufwerk/Verzeichnis